Fischerei Pfunds
Christof Tumler
..... aktuelle Wasserbedingungen...
Foto vom 06.12.2024
FLIEGENFISCHEN in einer atemberaubender Kulisse
- Fliegenfischen am Smaragdsee im Radurschltal/ Hohenzollernhaus
- Von der Innbrücke Schwimmbad bis zur Radbrücke Moosgasse besteht eine reine FLIEGENSTRECKE FLY ONLY!
- Catch and release! Keine Fischentnahme!
- Fischen ist hier ausnahmslos mit der Fliegenrute erlaubt.
NEWS
Die Fischersaison geht bis
zum 31. Dezember 2024!
Petri Heil!
Tageslizenz € 35,00
Es werden 4 Tageslizenzen ausgegeben.
Die Tageslizenzen können online im Voraus auf der Homepage gebucht werden (bei der Online-Buchung steht die Zeit zum buchen je für eine Tageskarte ) oder telefonisch oder per E-Mail .
Sie erhalten eine Buchungsbestätigung, bitte geben Sie bei Ihrer Buchung den Namen und die gültige Nummer der Tiroler Fischerkarte/ Gastkarte an.
Sollte ein Gastkarte ( € 25,00 )benötigt werden geben Sie dies bei der Buchung an.
Ihre Buchung ist abgeschlossen sobald die Zahlung auf dem Konto eingegangen ist.
Die Kartenausgabe erfolgt über den Kartenkasten - Christof Tumler Dorf 351.
Die Karten können am jeweiligem Tag abgeholt werden.
Voraussetzungen für das Fischen
Es gelten folgende rechtlichen Voraussetzungen, um in Tirol fischen zu dürfen:
Besitz einer gültigen Tiroler Fischerkarte
Grundsätzlich benötigt man eine gültige Tiroler Fischerkarte (Scheckkarte mit Lichtbild und QR-Code), um an den Gewässern in Tirol fischen zu dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Angelteiche. Die Tiroler Fischerkarte dient als Nachweis über die fischereifachliche Eignung (entsprechende Ausbildung) und die notwendige Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband. Die Fischerkarte ist für ganz Tirol gültig und ist bei der Fischerei bzw. dem Fischfang immer mitzuführen.
Folgende Personen benötigen zwingend eine Tiroler Fischerkarte:
- Inhaber*innen einer Jahreslizenz für den Fischfang (ehemalige Namenskartenfischer*innen)
- Inhaber*innen einer Tageslizenz für den Fischfang (sofern sie keine Gastfischerkarte besitzen)
- Aktive Aufsichtsorgane
- Fischereiausübungsberechtigte, Bewirtschafter*innen bzw. Pächter*innen
- Berufsfischer*innen
- Angelteichbetreiber*innen bzw. deren Bevollmächtigter
- Fisch- und/oder Krebszüchter*innen bzw. deren Bevollmächtigter
Die Gastfischerkarte: Alternative zur Tiroler Fischerkarte
Urlaubsgäste bzw. Gelegenheitsfischer*innen, die ausschließlich Tageslizenzen lösen wollen und keine gültige Tiroler Fischerkarte besitzen, benötigen eine Gastfischerkarte. Die Gastfischerkarte gilt immer für 14 Tage und ist für ganz Tirol gültig.
Die Gastfischerkarte wird von dem/der Bewirtschafter*in bzw. den Ausgabestellen der Tageslizenzen ausgestellt.
Altersbestimmungen
Fanglizenzen dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen also nicht selbständig im Revier fischen. Allerdings dürfen sie bei einer Aufsichtsperson, welche alle fischereilichen Voraussetzungen erfüllen muss, ohne Fanglizenz „mitfischen“, sofern der Bewirtschafter dem zustimmt.
Quelle: Tiroler Fischereiverband