Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes, jedoch folgende Punkte zusätzlich bzw. besonders:


  • 300 Meter unterhalb der Innbrücke Schwimmbad bis zur Radbrücke Moosgasse besteht eine reine FLIEGENSTRECKE FLY ONLY! Catch and Release! Keine Fischentnahme!


  • Die Tageskarte ist gültig von der Brücke Maria-Stein bis zur Einmündung Schalklbach. 


  • Der Fischfang vom 01.03. bis 31.12. ist auf drei Stück Forelle  (Bach- und Regenbogenforellen) beschränkt.


  • Die Bachforelle wird ab 01.10. geschont.           


  • Fische die entnommen werden sind umgehend in die Fangstatistik einzutragen.


  • Bach- und Regenbogenforellen dürfen nur ab 30 cm bis 40 cm entnommen werden.


  • Die Äsche wird ganzjährig geschont! KEINE ENTNAHME!    

    

  • Kleintiere ( Steinbeißer, Köcherfliegen usw.) dürfen nur in sehr geringer Menge entnommen werden.


  • Das Fischen ist nur aktiv mit maximal 3 Einzelhaken Hakengröße 8 oder kleiner erlaubt (8-10-12-14-16-18 usw.)


  • Es darf nur ein Naturköder (+ 2 ST Fliegen) verwendet werden.


  • Es darf nur ohne Widerhaken ( angedrückt abgefeilt barbless) gefischt werden.


  • Es darf nur mit einer Angelrute gefischt werden.


  • Das Fischen mit Schwimmern, Posen, Zapfen, Wasserkugeln oder anderen Schwimmhilfen ist nicht erlaubt.


  • Bissanzeiger dürfen nicht als Schwimmhilfe verwendet werden. Maxi. Größe ca. 2 cm.


  • Das Fischen mit  Köderfischen, Blinker, Löffel, Wobbler, Gummifische, Fischimitationen jeglicher Art ist NICHT ERLAUBT!


  • Fischen in der FLY ONLY Strecke ist ausnahmslos mit der Fliegenrute erlaubt. Verboten sind Naturköder (Wurm, Made, Käse, usw..) sowie Gummiköder, Schwimmer als Bissanzeiger.


  • Das Fischen, wo ein schonendes Zurücksetzen der Fische nicht möglich ist, also von Brücken, Mauern, usw. ist strengstens verboten!


  • Fische dürfen nicht gehältert werden. ( Setzkescher,. Säcke, Panzen usw..)


  • Bei Verstoß gegen diese Richtlinien oder das Tiroler Fischereigesetz wird der Fischfang durch das Aufsichtsorgan untersagt und es erfolgt die Meldung an den Bewirtschafter bzw. die Behörde.


  • Bitte haltet die Umwelt sauber!


  • KFZ nicht in Wiesen parken Privatbesitz