Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes, jedoch folgende Punkte zusätzlich bzw. besonders:
- Die Tageskarte ist gültig von der Brücke Maria-Stein bis zur Einmündung Schalklbach
- Der Fischfang vom 01.03. bis 31.12. ist auf drei Stück Forelle (Bach- und Regenbogenforellen) beschränkt.
- Die Bachforelle wird ab 01.10. geschont.
- Fische die entnommen werden sind umgehend in die Fangstatistik einzutragen.
- Bach- und Regenbogenforellen dürfen nur ab 30cm bis 45 cm entnommen werden
- Die Äsche wird ganzjährig geschont! KEINE ENTNAHME!.
- Fische außerhalb dieses Bereiches müssen schonend zurück gesetzt werden
- Kleintiere ( Steinbeißer, Köcherfliegen usw) dürfen nur in sehr geringer Menge entnommen werden
- Das Fischen ist nur aktiv mit maximal 3 Einzelhaken Hakengröße 8 oder kleiner erlaubt
- Es darf nur ein Naturköder (+ 2 ST Fliegen) verwendet werden
- Es darf nur ohne Widerhaken ( angedrückt abgefeilt barbless) gefischt werden.
- Es darf nur mit einer Angelrute gefischt werden.
- Fischen mit Drillingen ist AUSNAHMSLOS untersagt.
- Das Fischen mit Köderfischen, Blinker, Löffel, Wobbler, Jigs, Gummifische, Fischimitationen jeglicher Art ist NICHT ERLAUBT!
- Von der Innbrücke Schwimmbad bis zur Radbrücke Moosgasse besteht eine reine FLIEGENSTRECKE FLY ONLY! Catch and release Keine Fischentnahme
- Fischen ist hier ausnahmslos mit der Fliegenrute erlaubt. Verboten sind Naturköder (Wurm, Made, Käse, usw..) sowie Jigs Gummiköder Schwimmer als Bissanzeiger
- Das Fischen, wo ein schonendes Zurücksetzen der Fische nicht möglich ist, also von Brücken, Mauern, usw. ist strengstens verboten!
- Fische dürfen nicht gehälter werden ( Setzkescher,. Säcke, Panzen usw..)
- Bei Verstoß gegen diese Richtlinien oder das Tiroler Fischereigesetz wird der Fischfang durch das Aufsichtsorgan untersagt und es erfolgt die Meldung an den Bewirtschafter bzw. die Behörde.
- Bitte haltet die Umwelt sauber!
- KFZ nicht in Wiesen parken Privatbesitz